ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR BAUBERATUNG

BAUSTEINE DER PRIVATEN FÖRDERUNG

Die Förderung von privaten Bauvorhaben ist neben der Förderung öffentlicher Projekte (entsprechend den Ergebnissen des IKEK) das zweite wichtige Standbein der Dorfentwicklung. Eigentümer von Häusern und Grundstücken in den Fördergebieten können für geplante Vorhaben Förderanträge bei der zuständigen Förderbehörde (je nach Landkreis z.B. Fachdienst Dorfentwicklung, Amt für den ländlichen Raum usw.) des Landkreises stellen. Normalerweise muss dazu zunächst eine Bauberatung vor Ort stattfinden.

DIE BAUBERATUNG

Die Beraterin oder der Berater sind meist Architekten, die sich vor allem auch in den Fragen der Sanierung und des Bauens im Bestand gut auskennen. Sie sind Mitarbeiter oder Inhaber von privaten Planungs- und Architekturbüros und arbeiten im Auftrag der Gemeinden und Städte.

Die Bauberatung ist im Rahmen der Dorfentwicklung in Hessen kostenlos und unverbindlich.

Die Beratung mit einem Termin vor Ort ist normalerweise der erste Schritt auf dem Weg zum Förderantrag. Die Berater sind somit Mittler zwischen den privaten Eigentümern, die Förderanträge stellen möchten und den Fachbehörden bei den Landkreisen, bei denen die Förderanträge schließlich gestellt werden.

Der Berater gibt Hinweise zum Stellen des Förderantrags, bespricht die gestalterischen Elemente des Bauvorhabens und gibt weitere wertvolle Hinweise zu Konstruktion, Gestaltung sowie auch zu Funktionen. Bei komplexeren Vorhaben sind oft noch Klärungen zum Gesamtkonzept erforderlich. Auch hier unterstützt die Bauberatung.

DER FÖRDERANTRAG

Der Förderantrag wird bei dem zuständigen Amt des Landkreises gestellt. Damit ein Förderantrag gestellt werden kann, müssen die Kosten der Baumaßnahmen bekannt sein und die Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen, falls diese erforderlich sind.

Die aktuellen Förderanträge erhält man über die Förderbehörde des Landkreises.

Eine Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung in Hessen ist nur innerhalb der abgegrenzten Fördergebiete möglich. Die Fördergebiete werden im Rahmen des IKEK-Prozesses für alle Orts- oder Stadtteile festgelegt. Außerhalb dieser Fördergebiete sind nur noch Kulturdenkmale förderfähig.

Keine Maßnahme beginnen, bevor die Förderbewilligung vorliegt.

Wie bei allen Förderprogrammen üblich, muss auch bei einer Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung in Hessen zunächst die Bewilligung abgewartet werden. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. D.h. also, immer zuerst die Beratung wahrnehmen, Kosten ermitteln, wenn erforderlich auch Genehmigungen besorgen, den Förderantrag stellen und dann die Bewilligung abwarten.

KOSTEN ERMITTELN

Kern des Förderantrags sind die beantragten Fördermittel. Diese ergeben sich aus den Kosten. Daher müssen zunächst für die geplanten Firmenleistungen und das Material bei Eigenleistungen die Kosten möglichst genau ermittelt werden. Dies geschieht i.a. durch das Einholen von Angeboten der Firmen und des Baustoffhandels. Bei größeren Maßnahmen oder Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird ein Architekt, Statiker oder sonstiger bauvorlageberechtigter Planer eingeschaltet. Dieser kann die Kosten im Zuge seiner Leistungen auch über eine Kostenberechnung ermitteln.

Weitere Einzelheiten ergeben sich ggf. noch aus dem Beratungsgespräch vor Ort.



EINIGE GESTALTUNGSVORSCHLÄGE

Bei den Beratungsgesprächen wird immer wieder nach Vorschlägen zu der Gestaltung zu Bauteilen und Häusern gefragt. Wir haben Ihnen dazu nachfolgend eine Reihe von Gestaltungsvorschlägen zusammengestellt.

  • item
  • item
  • item
  • item
  • item
  • item
  • item
  • item

Türen / Tore / Eingänge

  • item
  • item
  • item
  • item
  • item

Dächer

  • item
  • item

Fassaden

  • item
  • item
  • item
  • item
  • item
  • item

Zäune / Mauern

  • item
  • item
  • item
  • item
  • item
  • item

Pflanzen